Datensicherung

Datensicherung

Aufruf mit Knopf DASI  (links unten im Rahmen des Car-Dealer Win32)

Die im Car-Dealer Win32 vorgesehene Datensicherung hat die Aufgabe, alle Daten des Netzwerkverzeichnisses zu speichern. Hierbei werden die Netzdaten auf der lokalen Festplatte komprimiert gespeichert. Sollten Sie ein Einplatzsystem einsetzen, so ist dies natürlich nur als Duplikat und NICHT als Datensicherung zu sehen, weil es auf dem gleichen Datenträger liegt. Bei Netzwerken empfiehlt es sich diese Datensicherung auf unterschiedlichen Geräten durchzuführen um somit eine verteilte Sicherheit zu gewährleisten. Die komprimierten Dateien können NUR mit dem Car-Dealer Win32 zurück gesichert werden, es handelt sich nicht um Standardarchive ( ARJ, ZIP, ZOO, TAR, etc. ) da die Dateien schließlich lokal zugänglich liegen und sonst ein Sicherheitsrisiko bergen würden.

Anschließend können Sie die DASI erneut aufrufen und den Knopf CDROM betätigen, um die Datensicherungsdateien auf eine CDROM zu brennen. (Dazu benötigen Sie Windows XP, mit aktivierter Brennerunterstützung).

Rücksicherung

Durch Anklicken der Datensicherungsdatei auf der Festplatte oder CDROM.

Die Rücksicherung schreibt die Datensicherung ÜBER die vorhandenen Dateien. Damit wird der Stand der Daten erzeugt, der beim Anfertigen der Datensicherung gegeben war. Also : VORSICHT !!!

Einrichten eines anderen Datensicherungsprogramms

Eine Datensicherung des Car-Dealer Win32 kann auf beliebige Art vom Benutzer durchgeführt werden. Dazu werden unterschiedliche Medien von den Hardwareherstellern angeboten. Die gängigste Variante ist die des Streamers oder Bandlaufwerkes, da es die Datenmenge entsprechend aufnehmen kann. Mittlerweile werden auch CDROMs und DVD zur Sicherung genommen, was wir auch empfehlen können. Hierzu müssen Sie in Ihrer Datensicherungssoftware angeben, dass das Verzeichnis \HAFU.CDW , mit allen Dateien und Unterordnern gesichert wird. Dieses Verzeichnis ist auf Ihrem Hauptgerät (Server) angelegt. (siehe auch  Netzwerkverzeichnis  ) Die Verwendung einer anderen Datensicherung unterliegt nicht der Hotline !

Dateibeschreibung

Wenn Ihre Datensicherung nicht alle Daten speichern kann, so sollten Sie zumindest die wichtigsten Dateien speichern, diese sind nachfolgend aufgeführt.

Ordner

Datei

Beschreibung

\<Vrz>\DAT

 

 

 

CDSTAMM.MDB

Stammdaten, wie Kunden, Fahrzeuge, Teile, etc.

 

CDAUF.MDB

Aufträge, Rechnungen, etc.

 

CDHIST.MDB

Historie

 

CDHERST.MDB

Herstellerdaten, wie Preislisten, Bestellcodes, etc.

 

CDZUSATZ.MDB

Zusatzdaten

\<Vrz>\CONST

 

 

 

CDWKONST.MDB

Konstanten, Grundeinstellungen

Automatische Durchführung

In einigen Teilen wird eine automatische Datensicherung vorgeschlagen, diese sollte dann auch durchgeführt werden. Programmteile, bei denen dieser Vorschlag erfolgt :

 


Hinweise zur Datensicherung

Prinzipiell sind Sie selbst komplett verantwortlich, ob Sie Ihre Daten gesichert haben oder nicht. Damit Sie aber wissen, wie Sie dies erreichen, können wir Ihnen nachfolgende Empfehlungen geben. Ob und wie Sie diese einhalten, bleibt Ihnen überlassen. Diese Empfehlungen resultieren aus langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich. Lesen Sie diese Vorschläge bitte bis zum Ende durch und nehmen Sie diese bitte - in Ihrem Interesse ernst! Auch die EDV kann nicht immer "zaubern" und gelöschte Daten wiederherstellen. Die Zauberei hört z.B. bei Festplattendefekten, Brand und Diebstahl auf. Festplatten haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 3-4 Jahren, wie sich häufig bestätigt. Machen Sie täglich eine Datensicherung auf Festplatte ! Bei den heutigen Kapazitäten sollte dies kein Problem mehr sein. Die Datensicherung wird dann auf der Festplatte des Gerätes gesichert, auf dem Sie den Menüpunkt aufgerufen haben. Machen Sie mindestens wöchentlich eine Datensicherung mit Streamer und nehmen die Kassette bitte außer Haus mit, da die Kassette im Falle eines Brandes oder Diebstahls verloren wären. Eine Datensicherung sollte nicht immer auf die gleichen Kassetten gesichert werden. Nehmen Sie möglichst 6-7 verschiedene und nummerieren Sie diese durch. Dies hat den Sinn, dass Sie von jedem Arbeitstag einen Diskettensatz haben. Wenn also ein Satz beschädigt wird, sind Sie im Falle einer Komplikation nicht alle Daten verloren, sondern "nur" die Daten eines Arbeitstages. Die Datensicherung speichert NUR IHRE STAMMDATEN und EINSTELLUNGEN in unserem Werkstattpaket ! Machen Sie ein Protokoll, auf dem jeder, der eine Datensicherung gefertigt hat, abzeichnen muss. Dann können Sie immer erkennen, ob eine Datensicherung durchgeführt wurde und von wem.

 

Urteil zum Thema

Wer seine Daten nicht regelmäßig sichert, kann den Verlust wichtiger Informationen nicht einfach anderen anlasten – auch wenn sie Auslöser für den akuten Datenverlust waren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Ein kompletter Datenverlust auf firmeneigenen Servern führt in der Regel schnell auch zu einem Verlust im Geschäft. Theoretisch weiß das jeder – doch in der Praxis schieben viele die zuverlässigste Vorbeugung vor derartigen Verlusten auf die lange Bank: die regelmäßige Datensicherung. So auch ein Unternehmen, das auf Grund von Reparaturarbeiten eines externen Dienstleisters wichtige Daten verlor und einen Schaden von 30.000 Euro vor Gericht geltend machen wollte. Erfolglos.

Den zu Grunde liegenden Fall hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden: Nachdem es in einer Firma wiederholt zu Fehlermeldungen im RAID-Controller (Redundant Arrays of Inexpensive Disks, spezielle Hardware zur zusätzlichen Speicherung von Daten) kam, wurde ein externer Dienstleister mit der Überprüfung des Systems beauftragt. Als er ein Test- und Reparaturprogramm des Controllers aufrufen wollte, um den Status zu kontrollieren, brach das System zusammen. Alle Daten waren auf einen Schlag verloren. Vor Gericht wollte das Unternehmen einen Schadensanspruch gegen den Dienstleister durchsetzen.

Das Gericht konnte nicht feststellen, inwieweit eine Pflichtverletzung des Monteurs ursächlich für den Schaden war. Eine Ersatzpflicht für den Schaden, den das Unternehmen mit fast 30.000 Euro beziffert hatte, scheiterte allein schon an deren „überdeckenden Mitverschulden“: Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass in der Firma Datensicherungen nur ungenügend vorgenommen wurden. Das OLG Hamm stellte klar, dass es „heute zu den vorauszusetzenden Selbstverständlichkeiten gehört, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sicherung gewährleistet“. Dazu sei es erforderlich, täglich Teilsicherungen und mindestens einmal in der Woche eine vollständige Sicherung durchzuführen. Im entschiedenen Fall konnte man jedoch davon ausgehen, dass nicht einmal eine monatliche Komplettsicherung durchgeführt worden war. So blieb das Unternehmen auf seinem Schaden sitzen. In der Sache spielte es keine Rolle, dass Werkunternehmer wie der beauftragte Dienstleister sich grundsätzlich vor objektiv Daten gefährdenden Eingriffen erkundigen müssen, ob die Datensicherung auf dem neuesten Stand ist.

 

OLG Hamm, Urteil vom 1.12.2003, Az.: 13 U 133/03